Depot
Depot Vergleich September 2026: Das beste Wertpapierdepot für Ihre Anlagestrategie finden
Das Wichtigste in Kürze
- Ein kostenloses Depot verlangt weder Depotführungsgebühren noch Mindesteinlagen für die Kontoeröffnung.
- Neben dem klassischen Einzeldepot gibt es auch Gemeinschafts-, Junior- und Firmendepots mit jeweils eigenen Bedingungen.
- Ein Depotübertrag zu einem anderen Anbieter ist in der Regel kostenlos und ohne Verkauf der Wertpapiere möglich.
Der große Depot Vergleich im September 2026 : 20+ Broker im Test
Was ist ein Depot und wozu brauche ich es?
Welche Arten von Depots gibt es?
Nicht jedes Depot ist für jeden Zweck gleich gut geeignet. Zu den gängigsten Depotarten zählen:
- Einzeldepot: Wird auf eine Person eröffnet und ist die häufigste Depotform für Privatanleger.
- Gemeinschaftsdepot: Wird von zwei oder mehr Personen gemeinsam geführt, etwa von Ehepaaren, und erfordert meist die Zustimmung aller Inhaber bei Verfügungen.
- Junior-Depot: Wird auf den Namen eines minderjährigen Kindes eröffnet und dient häufig dem langfristigen Vermögensaufbau, etwa über einen Sparplan.
- Firmendepot: Richtet sich an Unternehmen oder Selbstständige, die Kapital über eine juristische Person anlegen möchten.
Die Wahl der passenden Depotart wirkt sich unter anderem auf Verfügungsrechte, steuerliche Behandlung und Übertragbarkeit aus.
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Welche Wertpapiere kann ich im Depot verwahren?
Je nach Anbieter unterscheidet sich das Angebot an verwahrbaren Wertpapieren. Zu den gängigsten zählen:
- Aktien
- ETFs und Indexfonds
- Investmentfonds
- Anleihen und Staatsanleihen
- Zertifikate
Manche Anbieter erlauben zusätzlich die Einlieferung bereits vorhandener Wertpapiere aus einem anderen Depot, was besonders bei einem Anbieterwechsel relevant ist.
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Depotübertrag: So wechseln Sie den Anbieter
Ein Depotübertrag ist bei den meisten Anbietern jederzeit möglich und in der Regel kostenlos. Dabei werden vorhandene Wertpapiere direkt zum neuen Anbieter übertragen, ein Verkauf ist nicht notwendig. Der Ablauf umfasst typischerweise folgende Schritte:
- Eröffnung des neuen Depots beim gewünschten Anbieter
- Beauftragung des Übertrags über ein Formular des neuen Anbieters
- Der neue Anbieter fordert die Bestände beim bisherigen Institut an
- Übertragung der Wertpapiere, teilweise über mehrere Wochen gestreckt bei vielen
- Einzelpositionen
Während des Übertrags sind einzelne Positionen häufig vorübergehend nicht handelbar.
Depot und Steuern: Was Sie wissen müssen
Erträge aus dem Depot, etwa Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer, falls Sie kirchensteuerpflichtig sind. In der Summe ergibt sich damit je nach Bundesland und Konfession eine Gesamtbelastung von rund 26,4 % bis 27,99 %.
Über einen Freistellungsauftrag lässt sich der jährliche Sparer-Pauschbetrag nutzen. Dieser liegt aktuell bei 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei, das depotführende Institut behält also keine Abgeltungssteuer ein. Sie können den Freibetrag auch auf mehrere Banken oder Broker aufteilen, sollten dabei aber darauf achten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Höchstbetrag nicht übersteigt.
Wichtig: Bei einem Anbieterwechsel oder der Eröffnung eines neuen Depots wird der Freistellungsauftrag nicht automatisch übertragen. Er muss beim neuen Institut eigenständig neu eingerichtet werden, meist unkompliziert online über das Kundenportal. Wer dies vergisst, zahlt zunächst auf alle Erträge Abgeltungssteuer, kann sich zu viel gezahlte Steuer aber über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.
Falls Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, etwa bei geringem Gesamteinkommen, lohnt sich zudem die sogenannte Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft dann, ob die Anwendung des individuellen, niedrigeren Steuersatzes günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer, und erstattet die Differenz.
Wie funktioniert ein Depot im Ausland?
Wer ein Depot bei einem ausländischen Anbieter eröffnet, sollte einige Besonderheiten beachten. Zunächst wird die deutsche Abgeltungssteuer bei ausländischen Brokern in der Regel nicht automatisch einbehalten, da diese nicht dem deutschen Steuerabzugsverfahren unterliegen. Das bedeutet: Anleger erhalten ihre Erträge zunächst brutto ausgezahlt.
Diese Kapitalerträge müssen dann eigenständig in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, üblicherweise in der Anlage KAP. Wird dies versäumt, drohen bei Entdeckung durch das Finanzamt Nachzahlungen sowie unter Umständen Zinsen oder ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, auch wenn dies nicht vorsätzlich geschieht. Es empfiehlt sich daher, Erträge sorgfältig zu dokumentieren, etwa anhand der Jahresübersichten des Brokers.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einlagensicherung. Sie kann sich je nach Sitzland des Anbieters erheblich unterscheiden. Innerhalb der EU gilt zwar meist eine gesetzliche Mindestsicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Institut, die konkrete Ausgestaltung, Absicherungsträger und Auszahlungsfristen können jedoch variieren. Bei Anbietern außerhalb der EU, etwa in Großbritannien, der Schweiz oder den USA, gelten wiederum eigene nationale Regelungen, die teils abweichenden Schutzumfang bieten.
Zusätzlich kann bei ausländischen Depots eine Doppelbesteuerung drohen, wenn im Sitzland des Brokers bereits eine Quellensteuer auf Dividenden erhoben wird. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, über die sich zu viel gezahlte ausländische Quellensteuer teilweise anrechnen oder erstatten lässt; der Prozess dafür ist jedoch oft aufwendiger als bei einem inländischen Depot.
Vor der Depoteröffnung im Ausland lohnt sich daher ein genauer Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen, insbesondere zu Steuerabzug, Einlagensicherung und Meldepflichten.
Wie eröffne ich ein Depot?
Die Depoteröffnung läuft bei den meisten Anbietern in wenigen Schritten ab:
- Registrierung mit persönlichen Daten beim gewünschten Institut
- Auswahl der passenden Depotart, etwa Einzel- oder Gemeinschaftsdepot
- Identitätsprüfung, meist per Video-Ident oder PostIdent-Verfahren
- Einrichtung des Verrechnungskontos
- Freischaltung des Depots und erste Ersteinzahlung
Je nach Anbieter kann der gesamte Prozess innerhalb weniger Minuten bis hin zu ein bis zwei Werktagen abgeschlossen sein.
